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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LLC EXPRESS KG · B2B-Leistungen zur Gründung und administrativen Betreuung von US-LLCs

LLC EXPRESS KG
Pestalozzistr. 25 · 22305 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRA 133871
vertreten durch Dragica Arff
info@llcexpress.de · www.llc-express.de

Geltungsbereich: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und qualifizierten Existenzgründern im Sinne von Ziffer 1.

1. Geltungsbereich und Kundenkreis

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der LLC EXPRESS KG („LLC EXPRESS“) und ihren Kunden über die Unterstützung bei der Gründung und administrativen Betreuung von Limited Liability Companies in den Vereinigten Staaten von Amerika („LLC“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn LLC EXPRESS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Als Unternehmer werden außerdem natürliche Personen behandelt, die bei Vertragsschluss bereits die konkrete Entscheidung getroffen haben, eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit aufzunehmen, und die bestellte Leistung unmittelbar und ausschließlich dieser Tätigkeit zuordnen. Leistungen für private Zwecke oder zur bloßen Orientierung vor einer Gründungsentscheidung werden nicht angeboten.

1.3 Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, in der in Ziffer 1.2 beschriebenen Eigenschaft zu handeln. Ergibt sich vor Annahme des Auftrags, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen oder zweifelhaft sind, kann LLC EXPRESS die Bestellung ablehnen.

2. Leistungen und Leistungsabgrenzung

2.1 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die bei Bestellung einbezogene Produktbeschreibung und, soweit vorhanden, ein individuelles Angebot. Nur dort ausdrücklich genannte Bestandteile sind geschuldet.

2.2 Je nach Produkt kann die Leistung insbesondere die Vorbereitung und Weiterleitung von Gründungsunterlagen, die Beauftragung eines Registered Agent oder Filing Service, die Erstellung von Gesellschaftsdokumenten, die administrative Unterstützung bei der Beantragung einer Employer Identification Number (EIN) sowie die Vorbereitung oder Übermittlung ausdrücklich vereinbarter IRS-Formulare umfassen.

2.3 LLC EXPRESS erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine laufende Buchführung. Ebenso sind insbesondere Bankkontoeröffnung, Zahlungsverkehrsleistungen, Kreditvermittlung und die Prüfung der steuerlichen Folgen im Wohnsitz-, Tätigkeits- oder Ansässigkeitsstaat des Kunden nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig gesondert vereinbart ist. Der Kunde hat erforderlichenfalls fachkundigen Rechts- oder Steuerberatung einzuholen.

2.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher, steuerlicher oder rechtlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Insbesondere werden weder die Erteilung einer EIN innerhalb einer bestimmten Zeit noch die Eröffnung eines Bankkontos oder die Anerkennung beziehungsweise Eintragung der LLC durch deutsche Notare, Behörden oder Registergerichte garantiert.

3. Bestellung, Vertragsschluss und Ablehnung

3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

3.2 Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von LLC EXPRESS oder durch den für den Kunden erkennbaren Beginn der Leistungserbringung zustande. Eine automatisierte Bestell- oder Zahlungsbestätigung dokumentiert nur den Eingang und stellt für sich genommen keine Auftragsannahme dar.

3.3 LLC EXPRESS kann eine Bestellung vor Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bereits erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet.

4. Zahlung und Bearbeitungsbeginn

4.1 Das vereinbarte Entgelt ist vollständig im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungswege, insbesondere Stripe oder PayPal.

4.2 Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und erfolgreichem Abschluss der von LLC EXPRESS verlangten Identitäts- und Plausibilitätsprüfung. Der Kunde hat hierzu einen gültigen Identitätsnachweis und alle angeforderten Unterlagen bereitzustellen.

4.3 Solange erforderliche Nachweise, Angaben oder Unterschriften fehlen, ist LLC EXPRESS nicht zur Einreichung oder zur Erbringung davon abhängiger Leistungen verpflichtet. Vereinbarte oder gesetzliche Fristen verlängern sich um den Zeitraum einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

5. Preise und Umsatzsteuer

5.1 Alle gegenüber dem in Ziffer 1 beschriebenen Kundenkreis ausgewiesenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt Umsatzsteuer, soweit sie gesetzlich geschuldet ist.

5.2 Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den im Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach Person, Unternehmereigenschaft, Ansässigkeit und Leistungsbezug des tatsächlichen Leistungsempfängers. Allein die Gründung oder geplante Eintragung einer US-LLC führt nicht automatisch zur Behandlung als nicht im Inland steuerbarer Umsatz.

5.3 Der Kunde teilt LLC EXPRESS alle für die umsatzsteuerliche Beurteilung erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig und richtig mit. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer darf nachberechnet werden. Ansprüche von LLC EXPRESS wegen schuldhaft unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben bleiben unberührt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig bereit. Dies betrifft insbesondere Identität, Anschriften, Eigentümer- und Managementstruktur, Geschäftstätigkeit, Responsible Party, steuerlich relevante Vorgänge sowie Angaben, die Behörden oder beauftragte Dienstleister verlangen.

6.2 Der Kunde prüft vorbereitete Dokumente unverzüglich auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, gibt erforderliche Freigaben und leistet Unterschriften rechtzeitig. Änderungen relevanter Angaben teilt er unverzüglich mit.

6.3 LLC EXPRESS darf auf Kundenangaben vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht offensichtlich ist. Folgen einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung trägt der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Bearbeitungszeiten und Behördenentscheidungen

7.1 Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Bearbeitungs- und Lieferzeiten unverbindliche Richtwerte. Dies gilt insbesondere für staatliche Eintragungsverfahren und die EIN-Vergabe durch den IRS.

7.2 Verzögerungen, Rückfragen oder Entscheidungen von Behörden und selbständigen Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs von LLC EXPRESS. Eine Überschreitung eines unverbindlichen Richtwerts ist für sich genommen keine Pflichtverletzung.

7.3 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei einer von LLC EXPRESS zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.

8. Stornierung des Gründungsauftrags

8.1 Bis zur Einreichung der Gründungsunterlagen bei der zuständigen US-Stelle kann der Kunde den Gründungsauftrag in Textform stornieren. LLC EXPRESS erstattet 90 % des auf den Gründungsauftrag gezahlten Entgelts. Die verbleibenden 10 % werden als Pauschale für Vorbereitung und Bearbeitung einbehalten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

8.2 Nach Einreichung der Gründungsunterlagen besteht kein zusätzlich eingeräumtes ordentliches Stornierungsrecht. Ob und in welchem Umfang bei einer vom Kunden gewünschten vorzeitigen Vertragsbeendigung Vergütung, Aufwendungsersatz oder eine Erstattung geschuldet ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem bis dahin erbrachten Leistungsstand.

8.3 Bereits ausgelöste Behördengebühren und Kosten selbständiger Drittanbieter werden nur erstattet, soweit LLC EXPRESS sie tatsächlich zurückerhält. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

9. Drittanbieter und Behörden

9.1 LLC EXPRESS darf zur Vertragserfüllung geeignete US-amerikanische oder sonstige Dienstleister, insbesondere Registered Agents und Filing Services, als Erfüllungsgehilfen einsetzen. Soweit LLC EXPRESS die betreffende Leistung schuldet, bleibt die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Auswahl und für eigenes Vertretenmüssen nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.

9.2 Beauftragt der Kunde einen Drittanbieter aufgrund gesonderter Vereinbarung unmittelbar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, entsteht der Vertrag über diese Drittleistung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. LLC EXPRESS weist vor der Beauftragung transparent darauf hin, wenn eine solche Direktbeauftragung vorgesehen ist.

9.3 Erforderliche Informationen und Dokumente dürfen im für die Auftragsdurchführung notwendigen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang an Behörden und beteiligte Dienstleister, auch in Drittländern, übermittelt werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen von LLC EXPRESS.

10. EIN-Leistungen

10.1 Ist die EIN-Unterstützung Bestandteil des Produkts, bereitet LLC EXPRESS die erforderlichen Unterlagen anhand der Kundenangaben vor und übernimmt die in der Produktbeschreibung bezeichnete Abwicklung.

10.2 Die Entscheidung des IRS, Rückfragen und die tatsächliche Bearbeitungsdauer stehen nicht im Einflussbereich von LLC EXPRESS. Angaben zur Dauer sind unverbindliche Richtwerte. Der Kunde stellt ergänzende Angaben und Unterschriften unverzüglich bereit.

11. Form 5472 und Pro-forma Form 1120

11.1 Die Vorbereitung oder Übermittlung von Form 5472 zusammen mit der zugehörigen Pro-forma Form 1120 ist nur geschuldet, wenn sie im gebuchten Produkt enthalten oder für das betreffende Meldejahr gesondert bestellt und vollständig bezahlt wurde.

11.2 Der Kunde muss die im Rahmen der Jahresabfrage verlangten Angaben grundsätzlich spätestens bis zum 15. Februar des in der Abfrage bezeichneten Kalenderjahres vollständig und richtig übermitteln. Nennt die Abfrage wegen abweichender gesetzlicher, behördlicher oder vertraglicher Vorgaben eine andere Frist, ist diese maßgeblich.

11.3 Der Kunde prüft vorbereitete Formulare unverzüglich, unterzeichnet sie an den vorgesehenen Stellen und sendet sie fristgerecht zurück. Eine fristgerechte Bearbeitung kann nur bei rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung gewährleistet werden. LLC EXPRESS haftet nicht für Fristfolgen, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkung beruhen.

11.4 Ob weitere US-amerikanische oder ausländische Erklärungs-, Zahlungs- oder Aufbewahrungspflichten bestehen, ist nicht Gegenstand dieser Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

11.5 Hinweis auf mögliche IRS-Sanktionen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die nicht fristgerechte, nicht ordnungsgemäße oder wesentlich unvollständige Einreichung des Form 5472 erhebliche Sanktionen der US-amerikanischen Steuerbehörden auslösen kann. Nach dem bei Erstellung dieser AGB veröffentlichten Stand der IRS-Hinweise kann die Ausgangssanktion 25.000 US-Dollar je Verstoß betragen; bei fortdauernder Nichterfüllung können weitere Sanktionen hinzukommen. Maßgeblich sind ausschließlich die für das jeweilige Meldejahr geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben.

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die von LLC EXPRESS angeforderten Angaben und Unterlagen innerhalb der mitgeteilten Fristen vollständig und richtig bereitzustellen, die vorbereiteten Formulare unverzüglich zu prüfen und sämtliche erforderlichen Freigaben und Unterschriften rechtzeitig zu erteilen.

LLC EXPRESS haftet nicht für Sanktionen, Verspätungsfolgen oder sonstige Nachteile, soweit diese insbesondere auf verspäteten, unvollständigen oder unrichtigen Angaben oder Unterlagen des Kunden, verspäteten Freigaben oder Unterschriften, unterlassener oder verspäteter Bestellung beziehungsweise Zahlung der Jahresleistung, nachträglichen Änderungen der Kundenangaben oder Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, des IRS oder anderer Behörden beruhen.

Eine verschuldensunabhängige Haftung oder Garantie für die rechtzeitige Annahme, Bearbeitung oder Anerkennung der Formulare durch den IRS wird nicht übernommen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 15.

12. Jährlich neu zu bestellende Leistungen

12.1 Wiederkehrende Leistungen verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen für jeden neuen Leistungszeitraum gesondert bestellt und vollständig bezahlt werden.

12.2 Soll eine unterbrechungsfreie Fortführung ermöglicht werden, müssen Bestellung und Zahlung spätestens drei Wochen vor Ablauf des laufenden Leistungszeitraums eingehen. Eine Erinnerung durch LLC EXPRESS ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Verantwortlichkeit des Kunden.

12.3 Ohne rechtzeitige Neubestellung besteht keine Pflicht zur Fortführung. LLC EXPRESS darf den von ihr veranlassten Registered-Agent-Service zum Ende des bezahlten Zeitraums beenden oder kündigen lassen. LLC EXPRESS informiert den Kunden hierüber in Textform; zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgaben bleiben unberührt.

12.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die fortdauernden Anforderungen des Gründungsstaates zu prüfen und rechtzeitig einen Registered Agent sowie sonstige notwendige Leistungen sicherzustellen. Eine Beendigung kann insbesondere zum Verlust des Good Standing, zu Gebühren, behördlichen Maßnahmen oder zur Auflösung der LLC führen.

13. Aussetzung und Beendigung aus wichtigem Grund

13.1 LLC EXPRESS darf die Bearbeitung aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Fortsetzung unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn erforderliche Identitäts- oder Compliance-Nachweise trotz angemessener Fristsetzung fehlen, Angaben erheblich unrichtig oder widersprüchlich sind, gesetzliche oder behördliche Vorgaben entgegenstehen oder konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bestehen.

13.2 Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder wegen der Schwere des Grundes unzumutbar ist. LLC EXPRESS informiert den Kunden über Aussetzung oder Beendigung, soweit gesetzlich zulässig.

13.3 Die Abrechnung nach Vertragsbeendigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem bis dahin erbrachten Leistungsstand. Nicht verbrauchte, nicht geschuldete Beträge werden erstattet; nicht rückerstattbare Behörden- und Drittanbietergebühren bleiben unberührt.

14. Mängel und Nacherfüllung

14.1 Der Kunde teilt erkennbare Fehler in von LLC EXPRESS erstellten oder vorbereiteten Unterlagen unverzüglich mit und ermöglicht eine angemessene Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, Nacherfüllung.

14.2 Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen. Eine Rügeobliegenheit nach § 377 HGB gilt nur, soweit ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

15. Haftung

15.1 LLC EXPRESS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von LLC EXPRESS.

15.4 LLC EXPRESS haftet nicht für behördliche Entscheidungen oder das Verhalten selbständiger Drittanbieter, soweit LLC EXPRESS keine eigene Pflichtverletzung, insbesondere kein Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungsverschulden, zu vertreten hat. Gleiches gilt für Nachteile aufgrund vom Kunden zu vertretender unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben.

16. Höhere Gewalt

16.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar waren, etwa Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Kommunikations- oder IT-Infrastruktur oder Arbeitskämpfe.

16.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen. Gesetzliche Rechte bei dauerhafter Unmöglichkeit oder unzumutbar langer Verzögerung bleiben unberührt.

17. Elektronische Kommunikation

17.1 Die Kommunikation zwischen LLC EXPRESS und dem Kunden erfolgt ausschließlich per E-Mail. Maßgebliche Empfängeradresse ist die vom Kunden in seinem Firmenportal bei LLC EXPRESS hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, diese Adresse aktuell zu halten. Telefonische Auskünfte, Messenger-Nachrichten und sonstige Kommunikationswege sind nicht verbindlich und begründen keine Pflicht von LLC EXPRESS zur Entgegennahme, Bearbeitung oder Beantwortung.

17.2 Der Kunde hält seine E-Mail-Adresse aktuell, kontrolliert sein E-Mail-Postfach einschließlich Spam-Ordner regelmäßig und sorgt für ausreichende Empfangskapazität. Die Erklärung gilt als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen im elektronischen Postfach des Empfängers abrufbar ist; der Gegenbeweis bleibt zulässig. Rechtserhebliche Erklärungen, für die Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form verlangen, bleiben unberührt.

18. Änderungen von Behördenvorgaben und Fremdkosten

18.1 Ändern zuständige Behörden nach Vertragsschluss Verfahren, Formulare oder Anforderungen, darf LLC EXPRESS die Durchführung im erforderlichen Umfang anpassen, soweit der Vertragszweck erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

18.2 Zusätzliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Behörden- oder Drittanbietergebühren werden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden ausgelöst, soweit nicht sofortiges Handeln erforderlich ist, um einen drohenden erheblichen Nachteil abzuwenden und eine vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Gesetzliche Regelungen über Aufwendungsersatz bleiben unberührt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein könnte. Zwingende Vorschriften eines anderen Staates bleiben unberührt, soweit sie unabhängig von der Rechtswahl anzuwenden sind.

19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland gesetzlich zulässig und formwirksam getroffen werden kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Vorrang individueller Abreden und Teilunwirksamkeit

20.1 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

20.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

21. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Englischsprachige Unterlagen oder Mitteilungen für US-Behörden und Dienstleister ändern daran nichts.

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